Änderung der Viehverkehrsverordnung und die Einhufer-Blutarmut-Verordnung trifft künftig auch Reitsportveranstaltungen, Anzeigepflicht gegenüber dem Kreisveterinäramt wird erforderlich KREIS.KLEVE. Von der Wiege bis zur Bahre, Formulare. Mit diesem Zitat ließe sich die Nachricht des Kreisveterinäramtes überschreiben, die nun den Kreispferdesportverband erreichte. Darin heißt es, dass die „Viehverkehrsverordnung“ dahingehend an geltendes EU-Recht angepasst wurde, dass nun auch „Wettbewerbe mit Vieh“ (also auch die mit Pferden) und Veranstaltungen ähnlicher Art, gegenüber dem Kreisveterinäramt anzeigepflichtig geworden sind. “Konkret bedeutet dies, dass sämtliche Turniere oder andere Veranstaltungen mit Pferden in meinem Zuständigkeitsbereich spätestens vier Wochen vor Beginn bei mir anzuzeigen sind“, schreibt Dr. Yvonne Johanns an die Dachorganisation der Kreis Klever Pferdesportler. „Hierzu zählen Springturniere, Dressurturniere, Vielseitigkeitsturniere, Voltigierturniere, Fahrturniere, Galopprennen, Trabrennen, Zuchtschauen, Pferdemärkte, und landwirtschaftliche Märkte mit Tierausstellungen“, listet Johanns die Veranstaltungen mit dem Hinweis auf dass ihr, sprich dem Kreisveterinäramt, ab sofort ein entsprechendes, ausgefülltes Anmeldeformular per Fax oder E-Mail und zwar rechtzeitig zu übermitteln ist. Zudem hat sich nach Angaben Johanns die „Einhufer-Blutarmut-Verordnung“ dahingehend geändert, dass bei überregionalen Veranstaltungen ab sofort ein Register der der zu der Veranstaltung verbrachten Einhufer zu führen ist. Hierin seien sowohl der Name der Einhufer, der Transpondercode bzw. deren Lebensnummer, Name und Adresse der Tierhalter sowie der Standort der Einhufer aufzuzeichnen. „Die Aufzeichnungen können schriftlich oder elektronisch geführt werden, müssen drei Jahre aufbewahrt werden und mir auf Verlangen vorgelegt werden“, schließt die Veterinärmedizinerin ihr Schreiben. Wilma Hebben, Geschäftsführerin des Kreispferdesportverbandes hat natürlich sofort reagiert, in dem sie alle dem Verband angeschlossenen Vereine die Nachricht der Kreisverwaltung Kleve mit der Bitte angeschrieben hat, die Veränderung bzw. Neuerung bezüglich stattfindender Turnierveranstaltungen zu berücksichtigen bzw. zu melden. Zusätzlich zu der Nachricht an die Vereine, quasi als Komplettübersicht, hat sie der Kreisverwaltung eine Übersicht zukommen lassen, in der alle "möglichen Turniertermine 2020", wenn diese aufgrund der derzeitigen Einschränkungen aufgrund der Ereignisse um die Corona-Pandemie überhaupt stattfinden. Auch wurde der Nachricht an die Vereine, die entsprechenden Vordrucke zur erforderlichen Meldung an das Kreisveterinäramt beigefügt, wobei diese nach Angaben aus dem Kreishaus in den nächsten Tagen auch auf der Homepage des Kreises Kleve zu finden sein werden. Für die Meldestellen bei Turnierveranstaltungen dürfte das bedeuten, dass sie gut beraten wären einen zusätzlichen Ordner „Kreisveterinäramt“ anzulegen, in dem sie die Teilnehmerlisten abheften. Damit wäre unter anderem eine Rückverfolgung beim Ausbruch einer Tierseuche gewährleistet, ähnlich der Rückverfolgung eines derzeitigen Restaurantbesuches im Zuge der Corona-Pandemie.