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Sehr geehrte Damen und Herren,
aus den Medien ist immer wieder zu entnehmen, dass Pferdeturniere etc. durchgeführt werden, ohne diese bei der zuständigen Veterinärbehörde vorab angemeldet zu haben.
Viehausstellungen und -Viehmärkte, Veranstaltungen ähnlicher Art (dies betrifft auch Pferdeturniere und Messen) sind gem. § 4 ViehverkehrsVO anzeigepflichtig und
müssen der zuständigen Veterinärbehörde 4 Wochen vorher schriftlich mit dem beigefügten Anmeldeformular mitgeteilt werden.
Dies ist so in § 4 Abs. 1 Viehverkehrsverordnung festgelegt worden, damit die zuständige Behörde die Möglichkeit erhält zu prüfen, ob ggf. wegen des Auftretens oder der Gefahr
des Auftretens einer Seuche Bedenken gegen die Durchführung der jeweiligen Veranstaltung bestehen.
Falls Teilnehmer aus überregionalen Bereichen kommen, muss eine Teilnehmerliste geführt werden. Diese ist mindestens 3 Jahre aufzubewahren.
Vorsorglich weise ich darauf hin, dass die Nichteinhaltung der Anzeigefrist eine Ordnungswidrigkeit darstellt und bitte zukünftig die Anzeige rechtzeitig vorzunehmen. 
Bitte an folgende Faxnummer zurücksenden: 02821 85558 oder E-Mail: traces@kreis-kleve.de
Mit freundlichen Grüßen
Kreisverwaltung Kleve
Fachbereich 5
Gesundheits- und Veterinärverwaltung
Nassauerallee 16
47533 Kleve
eMail: traces@kreis-kleve.de
eMail: vet-verwaltung@kreis-kleve.de
 

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